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FG Köln 12.12.2011, 7 K 3147/08
Eine Flugbegleiterin kann auch dann die Kosten für eine nachfolgende Berufsausbildung (hier: zur Pilotin) uneingeschränkt steuerlich als Werbungskosten geltend machen, wenn sie für die Ausbildung zur Flugbegleiterin lediglich betriebsinterne Schulungen bei einer Fluggesellschaft absolviert hat. Der Abschluss in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf ist insoweit nicht erforderlich.
BFH 22.11.2011, VIII R 11/09
Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer sind grundsätzlich in vier gleich großen Teilbeträgen zu leisten; eine Ausnahme hiervon kommt insbes. nicht in Betracht, soweit der Steuerpflichtige geltend macht, der Gewinn des laufenden Veranlagungszeitraums entstehe nicht gleichmäßig. Das geltende Vorauszahlungssystem ist verfassungsgemäß.
FG Baden-Württemberg 7.7.2011, 3 K 4368/09
Die rückwirkende Beschränkung der Verrechnung von Verlusten aus sog. Steuerstundungsmodellen ist mit verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar. Das hat das FG Baden-Württemberg in einem Verfahren zur Verfassungsgemäßheit von § 15b und § 52 Abs. 33a EStG entschieden.
BFH 13.7.2011, VI R 61/10
Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 2 S. 2 EStG 2006 kann auch für Erd- und Pflanzarbeiten im Garten eines selbstbewohnten Hauses zu gewähren sein. Insoweit ist ohne Belang, ob der Garten neu angelegt oder ein naturbelassener Garten umgestaltet wird.
BFH 5.10.2011, VI R 91/10
Steht einem Arbeitnehmer ein Büroarbeitsplatz auch für betrieblich gewünschte Fortbildungsmaßnahmen (hier Sprachkurs) zur Verfügung, schließt dies die steuerliche Berücksichtigung von Kosten für ein zur Fortbildung genutztes häusliches Arbeitszimmer aus. Ob ein "anderer Arbeitsplatz" zur Verfügung steht, hängt nicht davon ab, in welchem Umfang der Arbeitnehmer die ihm am Büroarbeitsplatz zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel nutzen darf.
BFH 18.10.2011, IX R 15/11
Wird ein Grundstück gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in eine vermögensverwaltende Personengesellschaft mit Vermietungseinkünften eingebracht, so können Schuldzinsen als Werbungskosten abgezogen werden, wenn die Personengesellschaft vom einbringenden Gesellschafter ein ursprünglich privat veranlasstes Darlehen als Gegenleistung für das von ihm eingebrachte Grundstück übernimmt. Die Schuldübernahme führt bei der Gesellschaft zu Anschaffungskosten.
BFH 22.9.2011, III R 30/08
Einer von der Agentur für Arbeit für den Rentenversicherungsträger erstellten Bescheinigung über Anrechnungszeiten der Ausbildungsuche i.S.d. § 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 3a SGB VI kommt als öffentlicher Urkunde (§ 418 ZPO) hinsichtlich des darin vermerkten Tages der Anmeldung des Ausbildungsuchenden bei der Berufsberatung ein besonderer Beweiswert zu. Diese kann jedoch ggf. widerlegt werden (§ 418 Abs. 2 ZPO).
FG Münster 25.10.2011, 13 K 1907/10 E
Die Erwerbsnebenkosten sind bei einem unentgeltlichen Anschaffungsvorgang zwar nicht sofort in vollem Umfang, wohl aber verteilt über mehrere Jahre im Wege der Abschreibung steuerlich abzugsfähig. Bei den Aufwendungen handelt es sich dem Grunde nach um Werbungskosten i.S.d. § 9 EStG, da sie zur Erzielung von Einkünften getätigt wurden.
BFH 22.9.2011, III R 38/08
Die zur Aufnahme oder Fortsetzung des Studiums verpflichtend zu entrichtenden Semestergebühren sind keine Mischkosten. Sie sind vielmehr grundsätzlich insgesamt als abziehbarer ausbildungsbedingter Mehrbedarf zu qualifizieren, auch wenn der Studierende durch deren Entrichtung privat nutzbare Vorteile (z.B. Semesterticket) erlangt (entgegen Abschn. 63.4.3.1. Abs. 2 DA-FamEStG 2009).
Hessisches FG 26.5.2011, 3 K 1724/10
Mütter oder Väter, deren Kinder vom anderen Elternteil ins nicht europäische Ausland entführt wurden, haben allenfalls dann Anspruch auf Kindergeld, wenn die Kinder innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten nach der Entführung nach Deutschland zurückkehren. Liegt die Entführung dagegen schon Jahre zurück, besteht kein Kindergeldanspruch.
BFH 23.8.2011, IX R 66/10
Wer ein Grundstück innerhalb des maßgeblichen Veräußerungszeitraums im Privatvermögen anschafft und aus dem Privatvermögen wieder veräußert, muss die Wertsteigerungen im Privatvermögen seit der Anschaffung versteuern, auch wenn er das Grundstück zeitweise im Betriebsvermögen gehalten hat. Der Gewinn aus dem privaten Veräußerungsgeschäft ist in diesem Fall um den im Betriebsvermögen zu erfassenden Gewinn (als Unterschied zwischen Einlage- und Entnahmewert) zu korrigieren.
BFH 27.7.2011, I R 77/10
Ob der Darlehensnehmer bei Vereinbarung jährlich fallender Zinssätze zu Beginn der Vertragslaufzeit einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) bilden muss, hängt davon ab, ob er bei vorzeitiger Vertragsbeendigung die anteilige Erstattung bereits gezahlter Zinsen verlangen könnte. Sollte ein solcher Anspruch nicht bestehen, ist gleichwohl ein RAP zu aktivieren, wenn der Vertrag nur aus wichtigem Grund gekündigt werden kann und die Parteien der Möglichkeit einer vorzeitigen Beendigung des Darlehensverhältnisses rein theoretische Bedeutung beigemessen haben.
BFH 15.9.2011, VI R 6/09
Es ist von Verfassungs wegen nicht geboten, die Steuerbefreiung für Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit oder Nachtarbeit gezahlt werden, auf Gefahrenzulagen auszudehnen. Die gilt insbesondere auch für Zulagen im Kampfmittelräumdienst.
BFH 7.7.2011, IX R 2/10
Eine mögliche - durch die Kennzeichnung als Nennbetragsaktien anstatt als Stückaktien bedingte - formale Unrichtigkeit von Aktien hindert nicht den Erwerb des dann noch unverkörperten Mitgliedschaftsrechts an der AG. Die Verbriefung des Mitgliedschaftsrechts in Gestalt von Aktienurkunden hat lediglich deklaratorische Bedeutung.
BFH 6.9.2011, VIII R 38/09
Geht das Finanzamt bei einem Steuerpflichtigen, der eine freiberufliche Praxis übernommen und eine Ansparabschreibung gebildet hat, rechtsirrig davon aus, der Steuerpflichtige sei Existenzgründer i.S.d. § 7g Abs. 7 EStG 1997 (fortan EStG), erkennt es diesen Irrtum aber später, so kann es die Veranlagungen für die Vorjahre gem. § 174 Abs. 3 AO ändern und die Rücklage gem. § 7g Abs. 4 S. 2 EStG bereits nach zwei Jahren auflösen. Eine Ansparrücklage, welche die Voraussetzungen des § 7g Abs. 7 EStG nicht erfüllt, fällt unter den Tatbestand des § 7g Abs. 3 EStG.
BFH 19.7.2011, X R 26/10 u.a.
Ein Versicherungsvertreter hat Rückstellungen für die Verpflichtung zur Nachbetreuung von Versicherungsverträgen zu bilden; den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung lässt sich keine Beschränkung der Pflicht zur Bildung von Rückstellungen auf wesentliche Verpflichtungen entnehmen. Zur Bestimmung der Höhe der Rückstellung müssen konkrete Aufzeichnungen geführt und vorgelegt werden, die eine angemessene Schätzung der Höhe der zu erwartenden Betreuungsaufwendungen ermöglichen.
Niedersächsisches FG 14.9.2011, 9 K 394/10
Die Vorschriften zur Ermittlung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung eines vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Kfz (§ 8 Abs. 2 S. i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG) sind verfassungsgemäß. Der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet, die typisierende 1-Prozent-Regelung nach Abschaffung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung sowie unter Berücksichtigung der allgemeinen Marktentwicklungen im Kfz-Handel zu überprüfen und an die veränderten Marktverhältnisse anzupassen.
FG Rheinland-Pfalz 12.9.2011, 5 K 2011/10
Der Gesetzgeber hat die Aufwendungen des nicht sorgeberechtigten Elternteils für den Umgang mit seinem Kind den typischen Aufwendungen der Lebensführung zugeordnet, die durch den Familienleistungsausgleich berücksichtigt werden. Diese Entscheidung des Gesetzgebers liegt auch im Rahmen des gesetzgeberischen Regelungsspielraums.
BFH 23.8.2011, IX R 53/05
Im Rahmen des nach § 10d EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 zu beurteilenden Rücktrags eines 1999 erzielten Verlustes in den Veranlagungszeitraum 1998 ist § 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 nicht anzuwenden (entgegen R 115 Abs. 6 EStR 1999). Voraussetzung für einen Rücktrag von negativen Einkünften ist nach § 10d Abs. 1 S. 1 EStG, dass diese bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte tatsächlich nicht ausgeglichen werden.
BFH 13.7.2011, VI R 2/11
Wegen eines Umzugs geleistete doppelte Mietzahlungen können beruflich veranlasst und deshalb in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar sein. Die Vorschriften über den Abzug notwendiger Mehraufwendungen wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung stehen dem allgemeinen Werbungskostenabzug umzugsbedingt geleisteter Mietzahlungen nicht entgegen.
BFH 25.5.2011, IX R 48/10
Wird ein unbebautes, bislang als Garten eines benachbarten Wohngrundstücks genutztes Grundstück veräußert, ohne dass der Steuerpflichtige seine Wohnung aufgibt, so ist diese Veräußerung nicht nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG privilegiert. In diesem Fall ist der Normzweck der Steuerbegünstigung, einen Umzug insbes. infolge eines Arbeitsplatzwechsels nicht zu erschweren, nicht erfüllt.
BFH 30.6.2011, VI R 37/09
Dem Arbeitnehmer fließt der geldwerte Vorteil in Form verbilligter Arbeitnehmeraktien in dem Zeitpunkt zu, in dem er die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Aktien erlangt. Ein entsprechender Zufluss ist nicht gegeben, solange dem Arbeitnehmer eine Verfügung über die Aktien rechtlich unmöglich ist.
BFH 12.7.2011, VII R 69/10
Für den Erlass eines Abrechnungsbescheids ist die Finanzbehörde zuständig, die den Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis, um dessen Verwirklichung gestritten wird, festgesetzt hat. Nachträgliche Änderungen der die örtliche Zuständigkeit für die Besteuerung begründenden Umstände - hier: Wohnsitzwechsel des Steuerpflichtigen - führen nicht zu einem Wechsel jener Zuständigkeit.
BFH 4.8.2011, III R 48/08
Bei der Jahresgrenzbetragsberechnung nach § 32 Abs. 4 S. 2 EStG können Unterhaltsleistungen des verheirateten Kindes an dessen Ehegatten nicht, solche an dessen eigenes Kind im Grundsatz allenfalls zur Hälfte Einkünfte mindernd berücksichtigt werden. Nach neuer BFH-Rechtsprechung knüpft die gesetzliche Unterhaltsberechtigung i.S.d. § 33a Abs. 1 S. 1 EStG an die zivilrechtlichen Voraussetzungen eines Unterhaltsanspruchs - Anspruchsgrundlage, Bedürftigkeit, Leistungsfähigkeit - an und beachtet auch die Unterhaltskonkurrenzen nach §§ 1606, 1608 BGB.
BFH 30.6.2011, VI R 80/10
Ein Vorteil wird "für" eine Beschäftigung gewährt, wenn er mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis eingeräumt wird und sich die Leistung im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist; nicht aber wenn der Vorteil Entgelt für die Veräußerung eines Wirtschaftsgutes ist. Ob ein Leistungsaustausch zwischen Arbeitgeber und -nehmer den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zuzurechnen ist oder nicht, ist nach dem wirtschaftlichen Gehalt des Lebenssachverhaltes zu würdigen.
BFH 30.6.2011, VI R 14/10
Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen für die krankheitsbedingte Unterbringung eines Angehörigen in einem Altenpflegeheim entstehen, stellen als Krankheitskosten eine außergewöhnliche Belastung i.S.d. § 33 EStG dar. Abziehbar sind neben den Pflegekosten auch die Kosten, die auf die Unterbringung und Verpflegung entfallen, soweit es sich hierbei um gegenüber der normalen Lebensführung entstehende Mehrkosten handelt.
FG Rheinland-Pfalz 22.6.2011, 2 K 1885/10
Fahrtaufwendungen, die dadurch entstehen, dass Eltern ihre Kinder mit dem Auto zur Schule gebracht haben, können weder als Werbungskosten noch als außergewöhnliche Belastungen steuerlich berücksichtigt werden. In Anbetracht der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung seit 1966 ist nichts Unübliches daran zu erkennen aus Zeit- oder Sicherheitsgründen Kinder in die Schule zu fahren.
BFH 28.7.2011, VI R 5/10
Aufwendungen einer erstmaligen Berufsausbildung (hier: Pilotenausbildung) können als vorab entstandene Werbungskosten anzuerkennen sein. Allein die Möglichkeit, dass diese Berufstätigkeit später auch im Ausland ausgeübt werden könnte, begründet noch keinen unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang i.S.d. § 3c Abs. 1 1. Hs. EStG zwischen den Berufsausbildungskosten und später tatsächlich erzielten steuerfreien Auslandseinkünften.
BFH 18.5.2011, X R 26/09
Nach ständiger BFH-Rechtsprechung ist selbständige Software aller Kategorien grundsätzlich als immaterielles Wirtschaftsgut einzustufen. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn es sich um Standardsoftware handelt, die auf einem Datenträger gespeichert ist.
BFH 9.6.2011, VI R 55/10 u.a.
Ein Arbeitnehmer kann nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte innehaben. Infolgedessen hält der BFH nicht mehr an seiner bisherigen Rechtsprechung fest und hat damit das steuerliche Reisekostenrecht vereinfacht. Komplizierte Berechnungen des geldwerten Vorteils wegen mehrerer regelmäßiger Arbeitsstätten gem. § 8 Abs. 2 S. 3 EStG, das "Aufsplitten" der Entfernungspauschale beim Aufsuchen mehrerer Tätigkeitsstätten an einem Arbeitstag und die entsprechend komplizierte Ermittlung von Verpflegungsmehraufwendungen sind damit künftig entbehrlich.
BFH 25.5.2011, IX R 25/10
Treuhandverträge unter Angehörigen sind steuerrechtlich nur anzuerkennen, wenn sie bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart wurden und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen. Das Treuhandverhältnis muss nicht nur nach den mit dem Treuhänder getroffenen Absprachen, sondern auch nach deren tatsächlichem Vollzug zweifelsfrei erkennen lassen, dass der Treuhänder ausschließlich für Rechnung des Treugebers handelt.
BFH 27.7.2011, VI R 38/10 u.a.
Das seit 2004 geltende Abzugsverbot für Kosten eines Erststudiums und einer Erstausbildung steht der Abziehbarkeit beruflich veranlasster Kosten für eine Erstausbildung oder für ein Erststudium auch dann nicht entgegen, wenn der Steuerpflichtige diese Berufsausbildung unmittelbar im Anschluss an seine Schulausbildung aufgenommen hat. Der neu geschaffene § 12 Nr. 5 EStG setzt nach Wortlaut und systematischem Zusammenhang das für den Werbungskostenabzug tragende Veranlassungsprinzip nicht außer Kraft.
FG Münster 15.7.2011, 14 K 1226/10 E
Kosten für gelieferte Mahlzeiten ("Essen auf Rädern") stellen keine haushaltsnahen Dienstleistungen i.S.v. § 35a Abs. 2 EStG dar, sondern außergewöhnliche Belastungen i.S.v. § 33 EStG. Zudem ist § 35a Abs. 2 S. 2 EStG in der Fassung des Maßnahmenpaketes erstmals bei Aufwendungen anzuwenden, die im Veranlagungszeitraum 2009 geleistet und deren zu Grunde liegende Leistungen nach dem 31.12.2008 erbracht wurden.
Hessisches FG 11.3.2011, 11 K 1850/10
Das Verwenden von Zeit stellt - auch im Rahmen der Pflichterfüllung eines ehrenamtlichen Betreuers - keine Vermögensverwendung i.S. einer Ausgabe nach § 33 EStG, die im Rahmen des subjektiven Nettoprinzips steuerlich Berücksichtigung finden müsste, dar. Der Gesetzgeber darf im Bereich des subjektiven Nettoprinzips generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen, ohne gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen.
BFH 29.3.2011, VIII R 28/08
Der Sonderbetriebsausgabenabzug nach § 7g Abs. 6 EStG 2002 ist für das Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers auch dann zuzulassen, wenn sich die beabsichtigte Investition erst künftig im Betriebsvermögen eines nach der Realteilung einer GbR fortgeführten Einzelunternehmens niederschlagen kann. Voraussetzung ist, dass der Einzelunternehmer - hier ein Rechtsanwalt - seine bisher im Rahmen der Mitunternehmerschaft erbrachte unternehmerische Tätigkeit unter Einsatz seines früheren Sonderbetriebsvermögens unverändert fortführt.
BFH 12.5.2011, VI R 37/10
Aufwendungen für den Schulbesuch eines hochbegabten Kindes können als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein, wenn der Schulbesuch medizinisch angezeigt ist. Der Nachweis einer Krankheit und der medizinischen Indikation der Behandlung muss nach der neuen BFH-Rechtsprechung nicht mehr zwingend durch ein vor Beginn der Behandlung eingeholtes amts- oder vertrauensärztliches Gutachten bzw. Attest eines öffentlich-rechtlichen Trägers geführt werden.
FG Köln 16.6.2011, 10 K 3761/08
Ein Sportartikel-Händler kann den Mitgliedsbeitrag für einen Golfclub auch nicht anteilig als Betriebsausgabe geltend machen. Das FG ließ allerdings die Revision zum BFH zu, da es von grundsätzlicher Bedeutung sei, ob auch nach neuer BFH-Rechtsprechung (zur Abzugsfähigkeit gemischter Aufwendungen; BFH-Beschluss vom 21.9.2009, Az.: GrS 1/06) Beiträge zu einem Golfclub weiterhin in voller Höhe nicht abzugsfähig seien.
FG Köln 16.6.2011, 10 K 4736/07
Eine Zusammenveranlagung mit der im Koma liegenden Ehefrau kommt nicht in Betracht, wenn der Ehemann bereits mit einer neuen Partnerin zusammenlebt und aus dieser Beziehung ein Kind hervorgegangen ist. Nach dem grundgesetzlichen Gebot der Einehe (Art. 6 GG) können bei einer Person nicht gleichzeitig zwei Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaften vorliegen.
BFH 13.4.2011, X R 54/09 u.a.
Auch die Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind - wie die Altersrenten - nicht mit dem - gewöhnlich niedrigeren - Ertragsanteil, sondern mit dem sog. Besteuerungsanteil zu besteuern. Die Einbeziehung der Erwerbsminderungsrenten ist nicht verfassungswidrig.
BFH 13.4.2011, X R 1/10
Rentennachzahlungen, die für Jahre vor 2005 geleistet werden, können nicht mit dem Ertragsanteil, sondern müssen mit dem durch das AltEinkG normierten Besteuerungsanteil besteuert werden, wenn die Rentenzahlungen erst nach dem 1.1.2005, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes, zugeflossen sind. Die Anwendung des AltEinkG auf Nachzahlungen einer Rente, deren Beginn vor 2005 liegt, ist verfassungsgemäß.
BFH 9.6.2011, III R 28/09
Erzielt das Kind durch sein regelmäßiges Ausbildungsverhältnis keine Einkünfte, sind seine Aufwendungen für die vorübergehende, von seiner Wohnung und seiner regelmäßigen Ausbildungsstätte entfernte Ausbildung nicht nach Reisekostengrundsätzen bei der Ermittlung seiner Einkünfte und Bezüge zu berücksichtigen. Miet- und Verpflegungsmehraufwendungen für die auswärtige Unterbringung des Kindes in Ausbildung sind bereits durch den Jahresgrenzbetrag des § 32 Abs. 4 S. 2 EStG abgegolten.
FG Düsseldorf 30.5.2011, 9 V 1474/11 A (F)
Es bestehen ernsthafte Zweifel, ob nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung weiterhin nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen sind. Das FG hat im vorliegenden Verfahren die Vollziehung eines entsprechenden Steuerbescheids ausgesetzt, da der BFH zwischenzeitlich die Revision in einem entsprechenden Hauptsacheverfahren zugelassen hat und sowohl in der Literatur als auch von Richtern des BFH Bedenken gegen die Nichtberücksichtigung geäußert worden sind.
BFH 23.3.2011, X R 28/09
Die auf die Finanzierung von Umlaufvermögen entfallenden Schuldzinsen sind nicht ungekürzt abziehbar. Bei der Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen des Wirtschaftsjahres 1998/1999 sind bei einer verfassungskonformen Auslegung des § 4 Abs. 4a EStG i.V.m. § 52 Abs. 11 S. 1 EStG Überentnahmen des Kalenderjahres 1998 nicht zu berücksichtigen.
BFH 12.5.2011, VI R 42/10
Unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat BFH entschieden, dass Kosten eines Zivilprozesses - bei hinreichender Aussicht auf Erfolg - unabhängig von dessen Gegenstand bei der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden können. Bisher hatte die Rechtsprechung Zivilprozesskosten nur ausnahmsweise bei Rechtsstreiten mit existenzieller Bedeutung für den Steuerpflichtigen als außergewöhnliche Belastung anerkannt.
FG Rheinland-Pfalz 25.5.2011, 2 K 1996/10
Verluste aus nebenberuflichen Übungsleitertätigkeiten (hier: Tanzsport) sind auch dann anzuerkennen, wenn die Einnahmen den steuerfreien Betrag nicht übersteigen. Damit hat das FG Rheinland-Pfalz zu einer bisher höchstrichterlich noch nicht entschiedenen Frage Stellung genommen.
FG Münster 12.5.2011, 10 K 1643/10 E
Trotz eines herausgehobenen persönlichen Ereignisses kann sich zwar aus den übrigen Umständen des Einzelfalls ergeben, dass die Aufwendungen für eine Geburtstagsfeier beruflich veranlasst sind. Die Stellung der Gäste zu dem Gastgeber ist allerdings nur ein vergleichsweise schwaches Indiz für den Anlass der Feier. Vielmehr ist die private Verbundenheit zwischen Einladendem und Eingeladenen nicht Voraussetzung für das Vorliegen einer privaten Einladung.
FG Köln 19.5.2011, 10 K 4126/09
Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können auch bei erheblicher Privatnutzung in Höhe des beruflichen bzw. betrieblichen Nutzungsanteils steuerlich abgezogen werden. Es besteht im Wege der Revision die Möglichkeit, das Verhältnis zwischen der Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 21.9.2009 (Az.: GrS 1/06) und der BFH-Entscheidung vom 24.2.2011 (Az.: VI R 12/10), im Hinblick auf den Aufteilungsmaßstab klären zu lassen.
BFH 14.4.2011, VI R 24/10
Die Beiträge des Arbeitgebers zu einer privaten Gruppenkrankenversicherung sind Arbeitslohn des Arbeitnehmers, wenn dieser einen eigenen unmittelbaren und unentziehbaren Rechtsanspruch gegen den Versicherer erlangt. Beiträge für eine Krankenversicherung der Arbeitnehmer können steuerfrei sein, wenn der Arbeitgeber nach einer zwischenstaatlichen Verwaltungsvereinbarung, die ihrerseits auf einer gesetzlichen Ermächtigung beruht, zur Leistung verpflichtet ist (§ 3 Nr. 62 Satz 1 Alt. 3 EStG).
BFH 8.2.2011, IX R 15/10
Der Gewinnanteil des Veräußerers einer relevanten GmbH-Beteiligung i.S.v. § 17 Abs. 1 EStG ist preisbildender Bestandteil des veräußerten Anteils. Eventuelle Gewinnvorträge und Jahresüberschüsse mindern den Veräußerungsgewinn des Veräußerers nicht.
BFH 14.4.2011, IV R 8/10
Konzeptions-, Gründungs-, Finanzierungs- und Platzierungskosten eines in der Rechtsform einer GmbH Co. KG geführten Schiffsfonds sind in voller Höhe als Anschaffungskosten des Schiffs (Tankschiff bzw. Containerschiff) zu behandeln. Die in der amtlichen AfA-Tabelle für sonstige Seeschiffe genannte Nutzungsdauer von zwölf Jahren ist für sog. Doppelhüllentanker, die im Jahr 2001 hergestellt wurden, zu erhöhen (hier: 17 Jahre).
BFH 14.4.2011, VI R 8/10
Aufwendungen wegen Pflegebedürftigkeit sind nur insoweit als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen, als die Pflegekosten die Leistungen der Pflegepflichtversicherung und das aus einer ergänzenden Pflegekrankenversicherung bezogene Pflege(tage)geld übersteigen. Deshalb sind Vorteile oder Kostenerstattungen, die der Steuerpflichtige als Ausgleich für die eingetretene Belastung erhält, belastungsmindernd anzurechnen.
BFH 24.3.2011, VI R 59/10
Ausgleichszahlungen, die ein zum Versorgungsausgleich verpflichteter Ehegatte auf Grund einer Vereinbarung gem. § 1587o BGB an den anderen Ehegatten leistet, um Kürzungen seiner Versorgungsbezüge zu vermeiden, sind ebenso wie Auffüllungszahlungen nach § 58 BeamtVG als sofort abziehbare Werbungskosten zu beurteilen. Nichts Anderes gilt für Ausgleichszahlungen, die auf Grundlage einer Vereinbarung nach § 1408 Abs. 2 BGB als Gegenleistung für einen Verzicht auf den Versorgungsausgleich an den früheren Ehegatten gezahlt werden.
BFH 27.1.2011, III R 45/09
Besitzt ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer einen Aufenthaltstitel, der nicht kraft Gesetzes zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit berechtigt, so hat er nur dann einen Anspruch auf Kindergeld, wenn ihm die Erwerbstätigkeit tatsächlich erlaubt worden ist. Dazu müssen die weiteren Voraussetzungen des § 62 Abs. 2 Nr. 2 EStG erfüllt sein.
BFH 9.3.2011, IX R 72/04 u.a.
Der BFH hat in zwei Revisionsverfahren über die Auslegung einer Norm zur sog. Mindestbesteuerung entschieden, die er ursprünglich als unverständlich beurteilt und deshalb wegen Verstoßes gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Normenklarkeit dem BVerfG vorgelegt hatte. Das BVerfG hat den Vorlagebeschluss des BFH als unzulässig verworfen, so dass der BFH nun zur Anwendung der Vorschrift verpflichtet war.
BFH 3.3.2011, III R 11/08
Eine positive Kindergeldfestsetzung hat als Verwaltungsakt mit Dauerwirkung Bindungswirkung für die Zukunft und ist damit zugleich Rechtsgrundlage für die fortlaufende monatliche Zahlung des Kindergeldes (Monatsprinzip). Durch die fortlaufende Zahlung wird monatlich keine neue Festsetzung vorgenommen.
BFH 24.2.2011, VI R 12/10
Die Kosten für Sprachkurse im Ausland können in der Regel nur anteilig als Werbungskosten abgezogen werden. Bei der Ermittlung der abziehbaren Kosten kommt es nicht auf den zeitlichen Anteil des Sprachunterrichts an der Dauer des Auslandsaufenthalts an.
FG Köln 15.12.2010, 14 V 2484/10
Es bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, dass die Finanzverwaltung angekaufte ausländische Bankdaten bei der Besteuerung verwenden darf. Der vorliegende Beschluss des G stützt sich auf die Entscheidung des BVerfG vom 9.11.2010 (2 BvR 2101/09), wonach entsprechende Informationen im Steuerstrafverfahren verwertbar sind und Ermittlungen der Steuerfahndung rechtfertigen können.
BFH 26.1.2011, IX R 20/10
Zu außerordentlichen Einkünften führen nur solche Entschädigungen, deren zusammengeballter Zufluss zu einer Ausnahmesituation in der Progressionsbelastung des einzelnen Steuerpflichtigen führt. Nach seinem Zweck ist § 34 Abs. 1 EStG trotz Zuflusses in zwei Veranlagungszeiträumen auch dann anwendbar, wenn der Steuerpflichtige nur eine geringfügige Teilleistung erhalten hat und die ganz überwiegende Hauptentschädigungsleistung in einem Betrag ausgezahlt wird.
BFH 9.3.2011, IX R 50/10
Es spricht gegen die Einkünfteerzielungsabsicht, wenn der Steuerpflichtige ein bebautes Grundstück innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs - von in der Regel bis zu fünf Jahren - seit der Anschaffung oder Herstellung wieder veräußert. Dies gilt auch, wenn er seine vermietete Immobilie in einem entsprechenden Zeitraum an eine die Vermietung fortführende gewerblich geprägte Personengesellschaft (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG) veräußert, an der er selbst beteiligt ist.
BFH 24.2.2011, VI R 21/10
Gelangt pfändbarer Arbeitslohn des Insolvenzschuldners als Neuerwerb zur Insolvenzmasse, liegt allein darin keine Verwaltung der Insolvenzmasse in anderer Weise i.S.d. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO. Die auf die Lohneinkünfte zu zahlende Einkommensteuer ist demnach keine vorrangig zu befriedigende Masseverbindlichkeit.
BFH 3.2.2011, VI R 66/09
Der Anspruch auf Tantiemen wird mit Feststellung des Jahresabschlusses fällig. Etwas anderes gilt nur, soweit zivilrechtlich wirksam und fremdüblich eine andere Fälligkeit vertraglich vereinbart ist.
BFH 9.2.2011, I R 71/10
Der BFH hat dem EuGH die Rechtsfrage vorgelegt, ob die Regelungen in § 34c EStG über die Anrechnung ausländischer Steuern auf die festgesetzte deutsche Einkommensteuer in Einklang mit den unionsrechtlichen Diskriminierungs- und Beschränkungsverboten steht.
BFH 24.2.2011, VI R 66/10
Die Dreimonatsfrist für den Abzug der Verpflegungspauschalen (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 S. 5 EStG) findet bei einer Fahrtätigkeit keine Anwendung (Rechtsprechungsänderung). Der Abzug von Mehraufwendungen für die Verpflegung bei einer Auswärtstätigkeit ist nur bei einer längerfristigen vorübergehenden Tätigkeit "an derselben Tätigkeitsstätte" auf die ersten drei Monate beschränkt; die Tätigkeit auf einem Fahrzeug oder einem Schiff findet jedoch nicht in einer Tätigkeitsstätte in diesem Sinn statt.
BFH 24.2.2011, VI R 16/10
Mehraufwand, der auf einer behindertengerechten Gestaltung des individuellen Wohnumfelds beruht, steht stets so stark unter dem Gebot der sich aus der Situation ergebenden Zwangsläufigkeit, dass die Erlangung eines etwaigen Gegenwerts in Anbetracht der Gesamtumstände regelmäßig in den Hintergrund tritt. Es ist insbesondere nicht erforderlich, dass die Behinderung auf einem nicht vorhersehbaren Ereignis beruht und deshalb ein schnelles Handeln geboten ist.
BFH 30.11.2010, VIII R 58/07
Währungskursschwankungen im Privatvermögen gehören bis zur Einführung der Abgeltungsteuer zum nichtsteuerbaren Bereich, auch wenn der Steuerpflichtige im Rahmen eines Anlagekonzepts durch häufigen Wechsel zwischen verschiedenen Fremdwährungsdarlehen einen Vorteil in Form von Zinsdifferenzen zu erwirtschaften sucht. Die Aufnahme eines Fremdwährungsdarlehens stellt keine Anschaffung und die Tilgung eines solchen Darlehens stellt keine Veräußerung eines Wirtschaftsguts i.S. von § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG dar.
BFH 26.1.2011, IX R 81/06
Die Anwendung des durch das Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform mit Wirkung zum 1.8.1997 von 30 Mio. DM auf 15 Mio. DM herabgesetzten Höchstbetrags für außerordentliche Einkünfte auf eine Anteilsveräußerung im August 1997 verletzt nicht in unzulässiger Weise Vertrauensschutzinteressen des Veräußerers.
BFH 3.2.2011, VI R 4/10
Verzichtet ein Gesellschafter-Geschäftsführer gegenüber der Gesellschaft auf bestehende oder künftige Entgeltansprüche, so fließen ihm insoweit keine Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit zu, als er dadurch eine tatsächliche Vermögenseinbuße erleidet. Etwas anderes gilt nur, wenn der verzichtende Gesellschafter den Erlass gewährt und dadurch eine (verdeckte) Einlage leistet; denn hierdurch erleidet er keine Vermögenseinbuße, sondern bewirkt eine Umschichtung seines Vermögens.
BFH 25.11.2010, III R 79/09
Kinderbetreuungskosten können nur von demjenigen abgezogen werden, der sie getragen hat; § 4f EStG a.F. enthält insoweit weder besondere Zuordnungsregeln noch ein Zuordnungswahlrecht. Wenn von den zusammen lebenden nicht verheirateten Eltern nur ein Elternteil den Vertrag mit der Kindertagesstätte abschließt und das Entgelt zahlt, dann kann dieses nicht dem anderen Elternteil unter dem Gesichtspunkt des abgekürzten Zahlungs- oder Vertragswegs als von ihm getragener Aufwand zugerechnet werden.
BFH 9.12.2010, VI R 57/08
Kosten für die behinderungsbedingte Unterbringung in einer sozial-therapeutischen Einrichtung können außergewöhnliche Belastungen sein. Ist das FG auf Grund eines von einem fachkundigen Arzt erstellten Gutachtens von der Notwendigkeit der Unterbringung überzeugt, bedarf es nicht mehr eines amtsärztlichen Attestes.
BFH 2.2.2011, VI R 15/10
Tritt der den doppelten Haushalt führende Ehegatte die wöchentliche Familienheimfahrt aus privaten Gründen nicht an, sind die Aufwendungen für die stattdessen durchgeführte Besuchsfahrt des anderen Ehegatten zum Beschäftigungsort keine Werbungskosten. Es fehlt insoweit an der beruflichen Veranlassung der Fahrten.
BFH 9.12.2010, VI R 57/08
Finanzierungsanteile der Arbeitnehmer, die in dem Gesamtversicherungsbeitrag des Arbeitgebers an eine Pensionskasse enthalten sind, sind als Arbeitgeberbeiträge nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei. Für die Qualifizierung einer Zahlung als Beitrag des Arbeitgebers i.S. des § 3 Nr. 63 EStG ist die versicherungsvertragliche Außenverpflichtung maßgeblich; es kommt dagegen nicht darauf an, wer die Versicherungsbeiträge finanziert, d.h. wer durch sie wirtschaftlich belastet wird.
BFH 15.12.2010, VIII R 50/09
Insolvenzverwalter werden nicht automatisch gewerbesteuerpflichtig, wenn sie mehrere qualifizierte Mitarbeiter beschäftigen. Damit gab der BFH die vom Reichsfinanzhof entwickelte sog. Vervielfältigungstheorie auf, nach der der Einsatz qualifizierter Mitarbeiter dem "Wesen des freien Berufs" widersprach und deshalb zur Annahme einer gewerblichen Tätigkeit und zur Gewerbesteuerpflicht führte.
BFH 7.12.2010, IX R 40/09
Die verlustbringende Veräußerung eines im Privatvermögen gehaltenen Kapitalgesellschaftsanteils an einen Mitgesellschafter ist nicht deshalb rechtsmissbräuchlich, weil der Veräußerer im engen zeitlichen Zusammenhang von einem anderen Mitgesellschafter dessen in gleicher Höhe bestehenden Gesellschaftsanteil an derselben Gesellschaft erwirbt. Vielmehr ändert sich durch den erneuten Anteilserwerb die steuerrechtliche Ausgangslage.
BFH 16.12.10, VI R 43/10
Aufwendungen eines Ehepaares für eine heterologe künstliche Befruchtung können als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 Abs. 1 EStG abgezogen werden. Damit hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben, dass eine solche medizinische Maßnahme nicht als Heilbehandlung anzusehen sei.
BFH 16.12.2010, III R 16/08
Beantragt das Kind die Auszahlung des Kindergeldes an sich, weil der Kindergeldberechtigte keinen laufenden Unterhalt zahlt, ist die Abzweigung an das Kind in der Regel die allein ermessensgerechte Entscheidung. Wird der Kindergeldberechtigte rückwirkend zur Zahlung von Unterhalt verurteilt und beantragt deshalb rückwirkend Kindergeld, ist der rückwirkend gezahlte Unterhalt aber bei der Entscheidung über den gleichzeitig gestellten Antrag des Kindes auf Abzweigung zu berücksichtigen; im Einspruchsverfahren ist dann ggf. eine neue Ermessensentscheidung zu treffen.
BFH 16.12.2010, VI R 27/10
Nach § 3b Abs. 1 EStG sind neben dem Grundlohn gewährte Zuschläge steuerfrei, wenn sie für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlt werden. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist allerdings, dass die Zuschläge neben dem Grundlohn geleistet werden; sie dürfen nicht Teil einer einheitlichen Entlohnung für die gesamte, auch an Sonn- und Feiertagen oder nachts geleistete Tätigkeit sein (Abgrenzung zu VI R 16/08).
BFH 25.11.10, VI R 34/08
Auch dann, wenn der geschäftsführende Kleingesellschafter seiner GmbH ein Darlehen aus im Gesellschaftsverhältnis liegenden Gründen gewährt hat, kann der spätere Verzicht darauf durch das Arbeitsverhältnis veranlasst sein und dann zu Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit führen. Weitere Voraussetzung ist allerdings, dass die Darlehensforderung noch werthaltig ist.
BFH 11.11.10, VI R 41/10 u.a.
Anlässlich der Frage der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Tankkarten, Tankgutscheinen und Geschenkgutscheinen hat der BFH erstmals Grundsätze zur Unterscheidung von Barlohn und bedingt steuerfreiem Sachlohn aufgestellt. Demnach liegen Sachbezüge auch dann vor, wenn der Arbeitgeber seine Zahlung an den Arbeitnehmer mit der Auflage verbindet, den empfangenen Geldbetrag nur in einer bestimmten Weise zu verwenden. Seine bisher anders lautende Rechtsprechung hat der BFH ausdrücklich aufgegeben.
BFH 18.8.2010, X R 55/09
Bei einem Vermögensübernehmer, der das überlassene Vermögen in nicht ausreichend ertragbringende Wirtschaftsgüter umschichtet, sind die wiederkehrenden Leistungen an den Vermögensübergeber auch dann nicht als Sonderausgaben abziehbar, wenn die Beteiligten die geschuldeten Versorgungsleistungen an die Erträge der neu erworbenen Vermögensgegenstände anpassen. Steuerrechtlich ist davon auszugehen, dass den Vertragsparteien in solchen Fällen der erforderliche Rechtsbindungswille fehlt.
BFH 7.12.2010, VIII R 54/07
Die nicht als Betriebsausgabe abziehbare Umsatzsteuer nach § 12 Nr. 3 EStG darf auch bei der ertragsteuerlichen Anwendung der sog. 1 %-Regelung nicht aus der Bemessungsgrundlage von 80 % des so ermittelten Wertes ermittelt werden. Maßstab ist vielmehr die nach umsatzsteuerrechtlichen Kriterien zu ermittelnde Umsatzsteuer.
BFH 7.12.2010, IX R 48/07
Werden im Jahr 2005 aufgrund eines nach dem 15.12.2004 zustande gekommenen Kaufvertrags über ein Wohnungserbbaurecht Erbbauzinsen in einer Summe für die gesamte Laufzeit des Erbbaurechts im Voraus geleistet, so liegt - in Abgrenzung zum BFH-Beschluss vom 7.12.2010 (Az.: IX R 70/07) - in der Anwendung des § 11 Abs. 2 S. 3 i.V.m. § 52 Abs. 30 S. 1 EStG keine Rückwirkung. Dabei ist für den Vertrauensschutz die Einbringung der Neuregelung in den Deutschen Bundestag als maßgeblicher Zeitpunkt anzusehen.
BFH 26.8.2010, III R 21/08
Hat die Familienkasse das Kindergeld bereits an einen Elternteil ausgezahlt, so scheidet eine Abzweigung an den Sozialleistungsträger nach § 74 Abs. 1 S. 4 EStG aus. Dies gilt auch dann, wenn der Abzweigungsantrag noch vor der Zahlung gestellt worden ist.
BFH 7.12.2010, IX R 70/07
Der BFH hat das BVerfG angerufen, um eine Entscheidung darüber einzuholen, ob § 11 Abs. 2 S. 3 i.V.m. § 52 Abs. 30 S. 1 EStG 2004 gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes verstößt, soweit danach im Voraus gezahlte Erbbauzinsen auch dann auf den Zeitraum zu verteilen sind, für den sie geleistet werden, wenn sie im Jahr 2004, aber noch vor der Einbringung der Neuregelung in den Deutschen Bundestag am 27.10.2004 verbindlich vereinbart und gezahlt wurden. Der BFH hält die rückwirkende Einführung einer solchen Regelung für verfassungswidrig.
BFH 11.11.2010, VI R 17/09 u.a.
Zur Geltendmachung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen muss der Nachweis einer Krankheit und der medizinischen Indikation der Behandlung nicht mehr zwingend durch ein vor Beginn der Behandlung eingeholtes amts- oder vertrauensärztliches Gutachten bzw. Attest eines öffentlich-rechtlichen Trägers geführt werden. Der Nachweis kann vielmehr auch noch später und durch alle geeigneten Beweismittel geführt werden.
BFH 8.11.2010, I R 106/09
Die Pension, die der zwischenzeitlich in den USA ansässige ehemalige Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer inländischen KG für seine frühere Geschäftsführertätigkeit bezieht, kann nach Art. 18 Abs. 1 DBA-USA 1989 a.F. unbeschadet des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 Halbs. 2 EStG 1997 nur in den USA besteuert werden. § 50d Abs. 10 i.V.m. § 52 Abs. 59a S. 8 EStG 2002 i.d.F. des JStG 2009 ändert daran nichts.
BFH 8.9.2010, I R 80/09
Die Höhe der nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte muss gem. § 1a Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 3 S. 4 EStG 2002 durch eine Bescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde nachgewiesen werden. Für die Pflicht zur Vorlage einer sog. "Nullbescheinigung" spricht insbesondere, dass nach dem Gesetzeszweck die Vorlage der Bescheinigung nicht allein der Erleichterung der Berechnung der Einkünfte, sondern auch der Verhinderung der Inanspruchnahme ungerechtfertigter Steuervorteile dienen soll.
BFH 13.10.2010, VI R 38/09
Bei einem durch Krankheit veranlassten Aufenthalt in einem Seniorenheim sind die Kosten für die Unterbringung als außergewöhnliche Belastungen gem. § 33 Abs. 1 EStG abziehbar. Der Aufenthalt kann auch dann krankheitsbedingt sein, wenn keine zusätzlichen Pflegekosten entstanden sind und kein Merkzeichen "H" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis festgestellt ist.
BFH 15.9.2010, X R 33/08
Eine in der EU oder dem EWR ansässige gemeinnützige Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG kann unabhängig von einer inländischen Steuerpflicht Stipendien vergeben, die nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei sind. Es muss lediglich nachgewiesen werden können, dass die Gemeinnützigkeitsanforderungen der §§ 51 ff. AO erfüllt sind.
BFH 21.10.2010, III R 5/09 u.a.
Der BFH hat dem EuGH zur Klärung gemeinschafts- bzw. unionsrechtlicher Fragen angerufen, die die Kindergeldberechtigung von vorübergehend in Deutschland beschäftigten EU-Staatsangehörigen betreffen. Der BFH ist der Ansicht, dass sich ein Anspruch auf deutsches Kindergeld aus Grundsätzen zur Auslegung des Gemeinschafts- bzw. Unionsrechts ergeben könnte, die der EuGH in seinem Urteil vom 20.5.2008 (C-352/06) aufgestellt hat.
BFH 8.9.2010, I R 28/10
Seit der Neufassung des § 1a Abs. 1 EStG 2002 durch das JStG 2008 können unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Staatsangehörige der EU/des EWR die Zusammenveranlagung mit ihrem im EU/EWR-Ausland lebenden Ehegatten auch dann beanspruchen, wenn die gemeinsamen Einkünfte der Ehegatten zu weniger als 90 Prozent der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder die ausländischen Einkünfte der Ehegatten den doppelten Grundfreibetrag übersteigen. § 1a Abs. 1 Nr. 2 S. 3 EStG 2002 n.F. ist seither auf nach § 1 Abs. 3 EStG 2002 n.F. als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelte Ehegatten beschränkt.
BFH 22.9.2010, VI R 54/09 u.a.
Wird der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung eines Dienstwagens typisierend mit der 1-Prozent-Regelung besteuert, so erhöht sich der so ermittelte Betrag um mtl. 0,03 Prozent des Listenpreises für jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, wenn das Fahrzeug auch dafür genutzt werden kann. Der BFH hält insoweit an seiner Rechtsprechung fest, dass diese 0,03-Prozent-Zuschlagsregelung in § 8 Abs. 2 S. 3 EStG nur einen Korrekturposten für abziehbare aber nicht entstandene Erwerbsaufwendungen darstellt.
BFH 15.7.2010, III R 89/09
Übernimmt der Jugendhilfeträger die Kosten des notwendigen Unterhalts für das - gegen den Willen des Kindergeldberechtigten - in einer betreuten Wohnform lebende volljährige Kind, sind die Voraussetzungen des § 74 Abs. 1 S. 1 und 4 EStG für eine Abzweigung des Kindergelds an den Jugendhilfeträger dem Grunde nach erfüllt, wenn der Kindergeldberechtigte es ablehnt, sich an diesen Kosten zu beteiligen. Bei der Ermessensentscheidung über die Höhe der Abzweigung sind aber andere zum Unterhalt rechnende Aufwendungen des Kindergeldberechtigten für das Kind (z.B. Schulgeld) zu berücksichtigen.
BFH 14.7.2010, X R 62/08
Hat eine nicht von der Körperschaftsteuer befreite Stiftung im Jahr 2001 Destinatszahlungen ausgeschüttet, sind diese bei einem unbeschränkt steuerpflichtigen Destinatär unter Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens als sonstige Leistungen zu besteuern. Es ist systemgerecht, Fälle, die aus dem zeitlichen Geltungsbereich von § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG herausfallen, in dem betreffenden Jahr mittels des subsidiären § 22 EStG zu erfassen.
BFH 2.9.2010, VI R 11/09
Krankheitskosten, denen es objektiv an der Eignung zur Heilung oder Linderung mangelt, können zwangsläufig erwachsen, wenn der Steuerpflichtige an einer Erkrankung mit einer nur noch begrenzten Lebenserwartung leidet, die nicht mehr auf eine kurative Behandlung anspricht. Dies gilt selbst dann, wenn sich der Steuerpflichtige für eine aus schulmedizinischer oder naturheilkundlicher Sicht nicht anerkannte Heilmethode entscheidet, solange diese von einer zur Ausübung der Heilkunde zugelassen Person vorgenommen wird.
BFH 26.08.10, I R 17/09
Das sog. Asset-Backed-Securities-Modell als Gestaltungsmodell des Forderungsverkaufs - um einer gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung zu entgehen - kann nicht erfolgreich sein, wenn das wirtschaftliche Eigentum an den Forderungen beim Gewerbetreibenden verblieben ist. Dies ist immer dann der Fall, wenn er ungeachtet einer Abtretung der Forderungen wirtschaftlich weiterhin das Risiko für den Geldeingang (das sog. Bonitätsrisiko) trägt.
BFH 17.6.2010, III R 35/09
Die Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern in der Berufsausbildung oder einer Übergangszeit oder Wartezeit durch das Steueränderungsgesetzes 2007 war mit dem GG vereinbar. Dies gilt ebenso für die hierzu getroffene Übergangsregelung des § 52 Abs. 40 EStG.
BFH 11.8.2010, IX R 3/10
Eine vorangegangene Vermietung von später in einer größeren Wohneinheit aufgegangenen Wohnräumen entfaltet keine Indizwirkung für eine Einkünfteerzielungsabsicht bezogen auf das Gesamtobjekt. Aufwendungen beziehen sich dann auf ein anderes Objekt als das zuvor vermietete, so dass die vorangegangene Vermietung schon deshalb keine Rückschlüsse erlaubt.
BFH 28.9.2010, IX R 42/09
Erhaltungsaufwendungen können Werbungskosten des Steuerpflichtigen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sein, wenn sie auf einem von einem Dritten im eigenen Namen, aber im Interesse des Steuerpflichtigen abgeschlossenen Werkvertrag beruhen und der Dritte dem Steuerpflichtigen den Betrag zuwendet (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung). Eine solche Zuwendung kann auch in einer vGA zu Gunsten des Steuerpflichtigen liegen.
BFH 8.7.2010, VI R 10/08
Die Begrenzung des Abzugs von Mehraufwendungen für die Verpflegung auf drei Monate bei einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung ist verfassungsgemäß. Die typisierende Unterstellung des Gesetzgebers, dass die bei Beginn einer doppelten Haushaltsführung überwiegende berufliche Veranlassung des Verpflegungsmehraufwands nach drei Monaten entfällt, bewegt sich im Rahmen seines Beurteilungs- und Gestaltungsermessens.
BVerfG 12.10.2010, 2 BvL 59/06
Ein Gericht kann die Entscheidung des BVerfG über die Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Vorschrift nur einholen, wenn es ihre Verfassungsmäßigkeit zuvor sorgfältig geprüft hat. Infolgedessen genügten die Darlegungen des BFH zum Regelungsgehalt des § 2 Abs. 3 und des § 10d EStG in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 nicht den Anforderungen, die an die Begründung einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG zu stellen sind.
BFH 20.7.2010, IX R 4/10
Die Zahlung eines Grundstückseigentümers an seinen Nachbarn für eine Zufahrtsbaulast kann zu Anschaffungskosten des Grund und Bodens auch dann führen, wenn damit ein zweiter Zugang zum Grundstück eröffnet wird. Entscheidend ist, ob die Erschließung die Nutzbarkeit des Grund und Bodens unabhängig von der Bebauung des Grundstücks und dem Bestand von auf dem Grundstück errichteten Gebäuden erweitert und damit dem Grundstück ein besonderes, über den bisherigen Zustand hinausgehendes Gepräge gibt.
BGH 3.11.2010, VIII ZR 337/09
Der Aufbau eines durch Vertragsabschluss im Fernabsatz erworbenen Wasserbetts und die Befüllung der Matratze mit Wasser stellen lediglich eine Prüfung der Sache dar, § 357 Abs. 3 S. 2 BGB a.F. (jetzt S. 3). Der Verbraucher soll Gelegenheit haben, die durch Abschluss eines Fernabsatzvertrags gekaufte Ware zu prüfen und auszuprobieren, weil er die Ware vor Vertragsschluss nicht sehen konnte; dies schließt die Ingebrauchnahme ein, soweit sie zu Prüfzwecken erforderlich ist, selbst wenn sie zu einer Wertminderung der Ware führt.
BFH 20.5.2010, VI R 53/09
Aufwendungen eines Lehrers für Bücher und Zeitschriften können als Werbungskosten abgezogen werden, wenn die Literatur unmittelbar zur Erledigung der dienstlichen Aufgaben dient und ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend beruflich verwendet wird. Die Eigenschaft eines Buchs als Arbeitsmittel ist nicht ausschließlich danach zu bestimmen, in welchem Umfang der Inhalt in welcher Häufigkeit Eingang in den abgehaltenen Unterricht gefunden hat.
BFH 22.6.2010, VIII R 3/08
Die gleichmäßig von der Bemessungsgrundlage eines betrieblichen Wirtschaftsguts vorzunehmende normale Absetzung für Abnutzung (AfA) kann nicht nachgeholt werden, wenn sie deshalb versäumt wurde, weil das Wirtschaftsgut fälschlich nicht als betrieblich erfasst war. Wegen des Prinzips der Gesamtgewinngleichheit ist auch bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG die AfA im selben Umfange vorzunehmen wie beim Betriebsvermögensvergleich.
BFH 8.7.2010, VI R 15/09
Nach Beendigung einer doppelten Haushaltsführung kann der Steuerpflichtige unter den Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 2 EStG erneut eine doppelte Haushaltsführung aus beruflichem Anlass, gegebenenfalls auch am früheren Beschäftigungsort und in der Wohnung, in der er bereits früher einen Zweithaushalt errichtet hatte, begründen. Die erneute Begründung einer doppelten Haushaltsführung am früheren Beschäftigungsort setzt nicht voraus, dass der Arbeitnehmer dort eine neue Wohnung nimmt.
BFH 18.8.2010, X R 8/07
Bei Ausscheiden eines Mitunternehmers aus einer gewerblich tätigen Mitunternehmerschaft mit abweichendem Wirtschaftsjahr ist der Gewinn in dem Kalenderjahr des Ausscheidens bezogen. § 4a Abs. 2 Nr. 2 EStG ist auf den ausscheidenden Mitunternehmer nicht anwendbar.
Aufwendungen eines Diensthundeführers für den ihm anvertrauten Diensthund sind keine nicht abziehbaren Aufwendungen der privaten Lebensführung, sondern in vollem Umfang Werbungskosten. Ein privates Interesse des Polizisten an der Hundehaltung steht dieser Beurteilung ebenso wenig entgegen, wie der Umstand, dass er diese dienstliche Aufgabe in der Freizeit und unter Aufwendung eigener finanzieller Mittel erfüllt.
Auch im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten nach § 26b EStG ist die Steuerermäßigung des § 35a Abs. 2 S. 2 EStG 2006 bei mehreren von den Ehepartnern tatsächlich genutzten Wohnungen auf den Höchstbetrag von 600 € begrenzt. Aus dem Wortlaut der Vorschrift kann nicht geschlossen werden, dass bei mehreren tatsächlich genutzten Wohnungen die Steuerermäßigung auch mehrfach zu gewähren ist.
Der Veräußerungsgewinn i.S.v. § 17 Abs. 2 EStG entsteht grundsätzlich im Zeitpunkt der Veräußerung, unabhängig davon, dass der Kaufpreis gestundet wird. Eine wahlweise Zuflussbesteuerung des Veräußerungsgewinns i.S.v. § 17 Abs. 2 EStG kommt nur in Betracht, wenn die wiederkehrenden Zahlungen Versorgungscharakter haben.
Bei der Vermietung von Gewerbeobjekten wird die Einkünfteerzielungsabsicht - anders als bei Wohnobjekten - nicht grundsätzlich vermutet. Sie ist vielmehr stets im Einzelfall konkret festzustellen.
Zuschläge für geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit können auch dann steuerfrei bleiben, wenn sie in einen zur Glättung von Lohnschwankungen durchschnittlich gezahlten Stundenlohn einkalkuliert werden. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass die Zuschläge nicht Teil einer einheitlichen Entlohnung für die gesamte, auch an Sonn- und Feiertagen oder nachts geleistete Tätigkeit sind.
Der BFH hat seine Rechtsprechung zur steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Verwandte modifiziert: Voraussetzung für die Annahme einer gesetzlichen Unterhaltsberechtigung ist danach die Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers i.S.d. § 1602 BGB; nach der sog. konkreten Betrachtungsweise kann die Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers nicht typisierend unterstellt werden. Bei als außergewöhnliche Belastungen geltend gemachten Unterhaltszahlungen an die im Ausland lebende Ehefrau sind weder die Bedürftigkeit noch die sog. Erwerbsobliegenheit der Ehefrau zu prüfen.
Nach § 9 Abs. 5 S. 1 EStG i.V.m. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 S. 1 und 2 EStG können Arbeitnehmer bei Auswärtstätigkeiten Mehraufwendungen für ihre Verpflegung als Werbungskosten abziehen. Ein Leiharbeitnehmer verfügt typischerweise nicht über eine regelmäßige Arbeitsstätte und kann deshalb grundsätzlich Verpflegungsmehraufwand geltend machen.
Nutzt der Arbeitnehmer eine Wohnung unentgeltlich, muss sorgfältig geprüft werden, ob die Wohnung als eine eigene oder als die des Überlassenden, etwa der Eltern, zu behandeln ist. Der für eine doppelte Haushaltsführung bislang von den Finanzgerichten herangezogene Umstand, ob der Arbeitnehmer für die Kosten des Haushalts aufkommt, ist zwar ein besonders gewichtiges Indiz, aber keine zwingende Voraussetzung für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung.
Auch eine rechtswidrige Vollstreckungsmaßnahme des Finanzamts kann die Zahlungsverjährung unterbrechen. Es reicht diesbezüglich aus, dass sich aus der Maßnahme der Steuerbehörde die Entschlossenheit zur Durchsetzung der Steuerforderung ergibt.