Die Zeitschrift

Für Abonnenten

 

 
Ceterum Censeo

 

Das Deutsch-Schweizerische Steuerabkommen als Blaupause für eine grundlegende Steuerreform?

 

 



SR - Man mag dem Bundesfinanzminister vieles vorwerfen: Schon als Innenminister ein wahrer Hardliner gewesen zu sein, der seine unnachsichtige Strenge gegenüber Terroristen nicht auf Steuerhinterzieher übertragen habe und sich drohenden Steuerreformen so mannhaft verweigert zu haben, dass er als irrlichterndes Rätsel bezeichnet wurde (http://www.sued¬deut¬sche.de/... irrlichterndes-raetsel) und ihm der Ruf eines Zauderers (http://www.faz.net/... finanzminister-mit-defiziten) vorauseilte. Cato muss sich derart verleumderischen Charakterisierungen eines Mannes, der schon mit der grundlegenden Vereinfachung des Steuerrechts durch das Steuervereinfachungsgesetzes 2011 seinen unbändigen Reformeifer unter Beweis gestellt hat, mit äußerstem Nachdruck entgegenstellen. Sein Stil ist nicht die schneidige Kavallerieattacke seines Vorgängers auf die eidgenössischen Schatzkammern, dessen markiger Spruch zur Abgeltungssteuer "25 Prozent von x sind besser als 42 Prozent auf nix" dann wahrscheinlich auch nur zu demselben Ergebnis wie das Deutsch-Schweizerische Steuerabkommen Schäubles geführt hätte. Wie man solche Attacken reitet, haben uns gerade die Amerikaner mit ihrem Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) gezeigt, die ja mit dieser Taktik - geht es nun gegen rebellische Ureinwohner oder ein fernes unbotmäßiges Bergvolk - einige Erfahrung haben. Aber was bewirken derart rüde Attacken eigentlich? Sie verschrecken nur die Leistungsträger, die dann ebenso wie beim Ankauf von CDs oder DVDs in unüberlegte Selbstanzeigen getrieben werden, durch die der gemeinwohlstiftende Akt der Steuerzahlung personalisiert wird. Die Devise edler Menschen aber ist doch das Motto der Bergpredigt "Tue Gutes und schweige" (Matthäus 6, 3).
Genau diese Maxime hat man nach zäher und kluger Verhandlung dem Deutsch-Schweizerischen Steuerabkommen zu Grunde gelegt. Der Steuerbürger mit Schweizer Konto zahlt seine Steuern ehrlich, bleibt dabei anonym und muss nicht einmal diesen lästigen Erklärungspflichten nachkommen, die uns andere Steuerzahler Jahr für Jahr plagen; denn all diese Pflichten übernimmt seine Schweizer Bank, der der deutsche Fiskus blind vertrauen darf. Dieses Vertrauen ist auch durchaus gerechtfertigt, droht doch jederzeit die Kavallerieattacke. Böse Zungen behaupten zwar, die zugleich vereinbarte Garantieleistung der schweizer Kreditinstitute von 2 Mrd. CHF an den deutschen Fiskus sei ein Rückfall in das Steuerpächtertum des Absolutismus oder gar des Osmanischen Reichs. Eine derart einseitige Sicht verkennt indes die vertrauensstiftende Maßnahme einer Vereinbarung über Steuereinnahmen gegen Vorkasse. Völlig ausgeblendet wird auch das neue Menschenbild, das solcher Steuererhebung zu Grunde liegt. Denn erst die anonyme Steuerzahlung ist geeignet, dem Steuerbürger menschliche Würde zu vermitteln, zu¬gleich aber auch die wegweisenden Gedanken des Philosophen Sloterdijk zur Steuer als Spende umzusetzen. Wird nämlich der Zwangs-, Pflicht- und Schuldcharakter der Steuer endlich aufgegeben (http://www.sued¬deutsche.de/wirtschaft/...-1.71479), dann führt dies zwangsläufig zugleich zu einer durchgreifenden Verwaltungsvereinfachung. Das ganze Thema der Beitreibung erledigt sich von selbst. Auch eine eigenständige Finanzverwaltung und die oft so lästige Gerichtsbarkeit werden überflüssig. Es kann daher nicht überraschen, dass darüber nachgedacht wird, auch die deutsche Abgeltungssteuer grundlegend nach dem Muster des Deutsch-Schweizerischen Steuerabkommens zu reformieren. Dies gebietet schon der Gleichheitssatz. Wie aus gewöhnlich gut unterrichteter Quelle verlautete, wird auch darüber nachgedacht, das Abkommen als Modell für eine grundlegende Umstrukturierung des Steuerrechts hin zu einer Bruttobesteuerung heranzuziehen und die Banken zu verpflichten, die Einkommen¬steuer auf Mieten und Löhne einzubehalten. Die betrieblichen Einkünfte ließen sich dann konsequenterweise aus den Umsatzsteuervoranmeldungen und den Umsatzsteuererklärungen ermitteln und im Wege der Selbstveranlagung besteuern.
Gibt es einen vertrauenswürdigeren Steuereintreiber als den Bankier? Denn:
A banker is a fellow who lends you his umbrella when the sun is shining and wants it back the minute it begins to rain (Mark Twain).

Herrmann/Heuer/Raupach

 

Bestellen Sie den neuen Herrmann/Heuer/Raupach, EStG KStG samt Zugang zum Online-Modul ertragsteuerrecht.de für einen ausgiebigien 4-wöchigen Praxistest. Das wird Sie überzeugen.
Jetzt testen! 4 Wochen lang zum Nulltarif!