Pendlerpauschale: Bundesregierung kündigt schnelle Steuererstattungen an
Die Bundesregierung hat am 06.01.2009 in ihrer Antwort (BT-Drs.: 16/11565) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs.: 16/11481) zu den Konsequenzen aus dem BVerfG-Urteil zur Entfernungspauschale Stellung genommen. Danach sollen die vom Urteil betroffenen Steuerpflichtigen unverzüglich geänderte Einkommensteuerbescheide erhalten.
BVerfG-Urteil
Das BVerfG hatte die Einschränkungen bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Fahrten zur Arbeitsstätte verworfen. Die Fahrten können daher rückwirkend von 2007 an wieder ab dem ersten und nicht erst ab dem 21. Kilometer mit 30 Cent pro Entfernungskilometer angesetzt werden.
Lohnsteuerpauschalierung
Außerdem sollen die Arbeitgeber die Lohnsteuerpauschalierung rückwirkend von 2007 an vornehmen können, auch wenn die Lohnsteuerbescheinigung bereits erteilt wurde. Das hat das Bundesfinanzministerium bereits in seinen BMF-Schreiben vom 15.12.2008 und vom 30.12.2008 angekündigt und im Einzelnen erläutert.
Keine rückwirkende Neuregelung
Die Bundesregierung hat außerdem in ihrem Antwortschreiben versichert, dass es keine Gesetzesinitiative für eine rückwirkende Neuregelung geben werde. Auch seien Mehreinnahmen und Einsparungen an anderer Stelle des Haushalts derzeit nicht geplant. Über die Konsequenzen für den Haushalt soll im Frühjahr oder Frühsommer 2009 entschieden werden.
Mindereinnahmen
Die dadurch entstehenden Steuermindereinnahmen bezifferte die Bundesregierung für das Jahr 2009 auf 5,4 Milliarden Euro. Im Jahr 2010 sollen es 3,1 Milliarden Euro sein, und in den Folgejahren werden jeweils etwa 2,5 Milliarden Euro Mindereinnahmen erwartet.
Linkhinweise:
Für das auf den Webseiten des Bundestags veröffentlichte ausführliche Antwortschreiben klicken Sie bitte hier (pdf-Format).
Weitere Beiträge zu Thema aus dem Archiv:
Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 20.01.2009, Quelle: Bundestag PM vom 19.01.2009