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Gegründet 1918 als Deutsches Steuerblatt, fortgeführt 1945 als Finanz-Rundschau. Damit gehört die Finanz-Rundschau unter den reinen Steuerzeitschriften zu den ältesten und führenden Blättern.

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Herrmann Heuer Raupach - Kommentar Einkommensteuer und Körperschaftsteuergesetz

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BFH 21.9.2009, VI B 31/09

 

Progressionsvorbehalt gilt auch für Elterngeld-Mindestbetrag

§ 32b Abs. 1 Nr. 1j EStG ordnet in eindeutiger Weise an, dass auf das "Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz" und somit auch auf  den monatlichen Mindestbetrag des Elterngelds von 300 € der besondere Steuersatz nach § 32b Abs. 2 EStG anzuwenden ist, also der Progressionsvorbehalt gilt. Das Einkommensteuerrecht unterscheidet insoweit nicht zwischen dem Mindestbetrag und einem darüber hinausgehenden Betrag des Elterngelds.
(Verlag Dr. Otto Schmidt vom 15.10.2009)

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