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Gegründet 1918 als Deutsches Steuerblatt, fortgeführt 1945 als Finanz-Rundschau. Damit gehört die Finanz-Rundschau unter den reinen Steuerzeitschriften zu den ältesten und führenden Blättern.

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Herrmann Heuer Raupach - Kommentar Einkommensteuer und Körperschaftsteuergesetz

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BFH 17.6.10, VI R 35/08

 

Verpflegungsmehraufwand: Leiharbeitnehmer verfügen typischerweise nicht über regelmäßige Arbeitsstätten

Nach § 9 Abs. 5 S. 1 EStG i.V.m. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 S. 1 und 2 EStG können Arbeitnehmer bei Auswärtstätigkeiten Mehraufwendungen für ihre Verpflegung als Werbungskosten abziehen. Ein Leiharbeitnehmer verfügt typischerweise nicht über eine regelmäßige Arbeitsstätte und kann deshalb grundsätzlich Verpflegungsmehraufwand geltend machen.
(Verlag Dr. Otto Schmidt vom 25.08.2010)

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